Die Teilnahme am Audi RegioSprint 2025 erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer, Beifahrer und Mitfahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Die vorgenannten Personen tragen während der gesamten Veranstaltung die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden und strafrechtlichen Folgen ihrer Teilnahme.
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das teilnehmende Fahrzeug in einer der nachfolgend aufgeführten Weise zum Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist: Reguläre Zulassung, Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen oder rotes 07-Kennzeichen. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme den Vorschriften der StVZO entsprechen. Insbesondere die Technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis (Fahrer, Fahrzeugeigentümer- und Halter) nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs.
Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abgabe der Nennung bezüglich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:
den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht.